bvitg-Stellungnahme: Veröffentlichung des elektronischen Arztbriefes 2014/2015 durch HL7
Der Bundesverband Gesundheits-IT bvitg e.V. empfiehlt die Nutzung der neuen Version des elektronischen Arztbrief 2014/2015.
Aus der Stellungnahme des bvitg e. V.:
HL7 Deutschland e.V. hat die grundlegende Arztbrief-Spezifikation Arztbrief 2006 vollständig überarbeitet und stellt sie ab sofort den Herstellern als abgestimmten Arztbrief 2014/2015 zur Verfügung. Die neue Spezifikation Arztbrief 2014/2015 zielt dabei auf die Harmonisierung der in den letzten Jahren entstandenen Spezifikationslandschaft ab und berücksichtigt die neuen Entwicklungen und Methoden in der Erstellung von Leitfäden. Davon profitieren andere Datenaustauschspezifikationen, wie beispielsweise die für den Medikationsplan oder für Krebsregistermeldungen. Zudem werden interoperable Anwendungen gemäß dem "E-Health-Gesetz" standardkonform gefördert.