Empfehlung zur elektronischen Übermittlung von eGK-Daten vom Technischen Komitee für HL7 Version 2
Das Technische Komitee für HL7 Version 2 spricht Empfehlung zur elektronischen Übermittlung von eGK-Daten aus.
Köln, 13. Februar 2015
In der elektronischen Datenübermittlung zwischen den unterschiedlichen Spezialsystemen innerhalb eines Krankenhauses (z.B. zwischen Patientenverwaltungs-, Labor- und Radiologie-Systeme) kommt der internationale Nachrichtenstandard „HL7 Version 2“ zum Einsatz, um Patientendaten, Befunde und Abrechnungsinformationen systemübergreifend zu kommunizieren.
Gegenstand dieses Datenaustausches ist in vielen Szenarien auch der Datensatz, der von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten eingelesen wird und der abrechnungsrelevante Informationen enthält.
Das Technische Komitee von HL7 Deutschland e.V., welches die Aufgabe hat, den internationalen Nachrichtenstandard auf deutsche Gegebenheiten anzupassen und Empfehlungen zu dessen Implementierung auszusprechen, hat Ende 2014 die Empfehlung zur Übermittlung von eGK-Daten mittels HL7-Nachrichten überarbeitet und an die durch die Evolution der eGK bedingten, geänderten Anforderungen angepasst.
Anstelle einer Transformation der Daten vom eGK-Format in das HL7-Format kann der Datensatz künftig unverändert in die HL7-Nachricht eingebettet werden, was die Implementierung sowohl auf Sender- als auch auf Empfängerseite erheblich erleichtert und auch bei Erweiterungen des eGK-Datensatzformates stets die Vollständigkeit der übermittelten Daten gewährleistet. Anpassungen der Schnittstellen aufgrund von Weiterentwicklungen der eGK und damit verbundene Kosten werden folglich in Zukunft vermieden.
Die gesamte Empfehlung ist im Wiki von HL7 Deutschland nachzulesen. Das Technische Komitee steht bei Fragen zu HL7 und der Anwendung des Standards in Deutschland per Email zur Verfügung.